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Augsburg greift gegen Volksverhetzung im Internet und in Chat-Gruppen durch

Augsburg greift gegen Volksverhetzung im Internet und in Chat-Gruppen durch
Primitivste Witze über schwerstbehinderte Menschen, rassistische Beiträge in Chat-Gruppen und Verherrlichung des Nazi-Terrors: Das Augsburger Amtsgericht verurteilte ihn.
Das Augsburger Amtsgericht verurteilte einen 25-Jährigen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und wegen Volksverhetzung. Er gab zu, dass er über sein Handy die strafbaren Inhalte in mehreren Gruppen verschickt hatte. Eine rechtsextremistische Gesinnung bestritt er aber. Das Urteil ist rechtskräftig.
Weiterhin steht heute (Stand: 09.03.2023) ein Mann aus Untermeitingen vor Gericht: Dem 41-Jährigen werden unter anderem Volksverhetzung und Aufforderung zu Straftaten vorgeworfen. Er soll über Twitter regelmäßig öffentlich einsehbare Mitteilungen von Politikern oder Medien in strafrechtlich relevanter Weise kommentiert haben. Zum Beispiel hat er, so heißt es in der Anklage, den früheren Gesundheitsminister Jens Spahn als Massenmörder bezeichnet. Gegen einen Strafbefehl über 180 Tagessätze hat der Angeklagte Einspruch eingelegt.