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Corona Maßnahmen

Diese Maßnahmen gelten nach dem 2. April in Bayern!
Corona Maßnahmen
Ab 2. April gelten folgende Basischutzmaßnahmen:
  • FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, in Pflegeheimen, Arztpraxen und Kliniken bleibt
  • Testpflicht im Pflegebereich, in Schulen und Kitas

Das Kabinett hat jedoch eine Empfehlung abgegeben, in Innenräumen, beim Einkaufen und bei Großveranstaltungen weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen und auf ausreichend Mindestabstand zu achten.