Corona Maßnahmen
Diese Maßnahmen gelten nach dem 2. April in Bayern!
Ab 2. April gelten folgende Basischutzmaßnahmen:
Das Kabinett hat jedoch eine Empfehlung abgegeben, in Innenräumen, beim Einkaufen und bei Großveranstaltungen weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen und auf ausreichend Mindestabstand zu achten.
- FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, in Pflegeheimen, Arztpraxen und Kliniken bleibt
- Testpflicht im Pflegebereich, in Schulen und Kitas
Das Kabinett hat jedoch eine Empfehlung abgegeben, in Innenräumen, beim Einkaufen und bei Großveranstaltungen weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen und auf ausreichend Mindestabstand zu achten.
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