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Verwaltungsgericht Augsburg: Skipistenbau am Fellhorn ist rechtlich wohl ok

Verwaltungsgericht Augsburg: Skipistenbau am Fellhorn ist rechtlich wohl ok
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat den Eilantrag des Landesbunds für Vogel- und Naturschutz gegen den Pistenbau am Fellhorn abgelehnt. Das teilte das Gericht gestern mit.
Über den ebenfalls umstrittenen Ausbau der Scheidtobelbahn am Fellhorn wurde allerdings noch nicht entschieden.
Die Genehmigung für die Baumaßnahmen an der Bierenwang-Abfahrt und die Verbreiterung der Pisten im Scheidtobel ist nach Ansicht des Gerichts voraussichtlich rechtmäßig.