26.08.2022 - 12:46 Uhr
Strafbefehl gegen Augsburger Baumkontrolleur wegen fahrlässiger Tötung

Dem städtischen Mitarbeiter wird vorgeworfen, für den Tod eines Kindes verantwortlich zu sein. Er muss aber nicht ins Gefängnis.
An einem Juli-Vormittag vergangenen Jahres ist auf einem Kinderspielplatz in Augsburg-Oberhausen ein Ahornbaum umgestürzt. Er traf ein 20 Monate altes Kind und seine Mutter. Beide wurden schwer verletzt, das Kind starb im Krankenhaus. Jetzt das juristische Nachspiel: Strafbefehl gegen einen Mitarbeiter der Stadt wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Der 56-jährige Baumkontrolleur habe bei der letzten Kontrolle Hinweise auf Pilzbefall nicht bemerkt, die fehlende Standsicherheit nicht erkannt. Laut einem Sachverständigengutachten wäre die Gefahr erkennbar gewesen. Der Strafbefehl sieht eine Verwarnung unter Strafvorbehalt vor, heißt: Geldstrafe von 120 Tagessätzen, die zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird, und vierstellige Geldauflage zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung.
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