28.01.2026 - 14:39 Uhr
Strafbefehl des Amtsgerichts Kempten gegen Nino de Angelo

Nino de Angelo und die Allgäuer Justiz:
Das Amtsgericht Kempten hat gegen den Schlagersänger Strafbefehl erlassen.
Die Vorwürfe umfassen Fahren ohne Führerschein, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und verbotenes Kraftfahrzeugrennen.
Die Staatsanwaltschaft beantragt ein Jahr Gefängnis auf Bewährung.
De Angelo hat zwei Wochen Zeit zu reagieren. Erhebt er Einspruch, wird vor Gericht verhandelt, ansonsten wird der Strafbefehl rechtskräftig.
Das Amtsgericht Kempten hat gegen den Schlagersänger Strafbefehl erlassen.
Die Vorwürfe umfassen Fahren ohne Führerschein, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und verbotenes Kraftfahrzeugrennen.
Die Staatsanwaltschaft beantragt ein Jahr Gefängnis auf Bewährung.
De Angelo hat zwei Wochen Zeit zu reagieren. Erhebt er Einspruch, wird vor Gericht verhandelt, ansonsten wird der Strafbefehl rechtskräftig.
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