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Silvester Feuerwerksverbot Augsburg - Regelungen und Sicherheitshinweise zum Jahreswechsel

Silvester Feuerwerksverbot Augsburg - Regelungen und Sicherheitshinweise zum Jahreswechsel
Feuerwerk in Augsburg? Nur am 31. Dezember und 1. Januar! Aber in der Innenstadt ist Schluss mit Böllern. Verstöße können teuer werden.
In Augsburg ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt, außerhalb dieser Tage benötigt man eine Sondergenehmigung. Besonders in der Innenstadt ist zum Jahreswechsel ein generelles Feuerwerksverbot in Kraft. Dieses Verbot umfasst den Bereich zwischen Königsplatz, Fuggerstraße und weiteren angrenzenden Straßen. Neben Feuerwerkskörpern sind auch Glasflaschen und Dosen an Silvester in der Innenstadt verboten. Verstöße gegen diese Regelungen können mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden ist das Zünden von Feuerwerk aus Sicherheitsgründen immer verboten. Die Verordnung, die seit 2017 gilt, dient dem Schutz der Menschen und Gebäude. Beim Umgang mit Feuerwerk wird empfohlen, nur CE-zertifizierte Produkte zu verwenden und Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Haustiere sollten an Silvester besonders geschützt werden.