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Schwerbehinderte Tochter erdrosselt - Haftbefehl gegen Augsburgerin jetzt aufgehoben

Schwerbehinderte Tochter erdrosselt - Haftbefehl gegen Augsburgerin jetzt aufgehoben
Nach rund eineinhalb Wochen U-Haft darf die 87-Jährige Augsburgerin erst mal raus. Der Tatvorwurf hat sich geändert.
Mitte Juni soll eine 87-Jährige in Augsburg-Hochfeld ihre 57-jährige schwerbehinderte Tochter erdrosselt haben - danach wollte sie sich noch selbst das Leben nehmen. Wegen mutmaßlichem Totschlag musste sie also in U-Haft.
Laut Polizei hat ein Ermittlungsrichter des Amtsgerichts nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft den Haftbefehl aufgehoben. Grund ist eine Änderung des Tatvorwurfs, wegen dem ermittelt wird. Bisher war dieser "Totschlag", jetzt "Tötung auf Verlangen". Die 57-Jährige hätte ihre Mutter also gebeten, dass sie sie umbringt. Weil das juristisch gesehen nicht so schlimm ist, durfte sie aus der U-Haft. Die Ermittlungen laufen weiter.