01.08.2025 - 11:17 Uhr
Raserprozess in Augsburg: Staatsanwaltschaft legt Revision ein und will härtere Strafe

Ein 21-Jähriger, der nach einer Raserfahrt auf der B17 einen Unfall verursachte, sieht sich einer Revision gegenüber. Das Landgericht verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft fordert nun eine härtere Strafe.
Im Fall des jungen Fahrers, der nach einer Raserfahrt auf der B17 in Augsburg einen schweren Unfall verursachte, hat die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Revision eingelegt. Er wurde nur wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, während die Staatsanwaltschaft eine fünfjährige Haftstrafe forderte. Der Vorwurf: Tötungsvorsatz, den das Gericht nicht nachweisen konnte. Bei dem Unfall erlitt eine 61-jährige Frau schwere Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft kritisiert die Beweiswürdigung und fordert eine rechtliche Überprüfung durch den Bundesgerichtshof. Der Angeklagte hat bereits Schmerzensgeld gezahlt und sich auf die Möglichkeit einer Revision vorbereitet. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt jetzt beim Bundesgerichtshof.
Foto: Radio Fantasy
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