14.01.2026 - 08:12 Uhr
P. Diddy bleibt im Gefängnis

Trump lehnt Begnadigung ab
Schlechte Nachrichten für Sean „P. Diddy“ Combs: Der frühere Rap-Superstar hatte US-Präsident Donald Trump offiziell um eine Begnadigung gebeten – doch der hat jetzt klar Nein gesagt. In einem Interview bestätigte Trump, dass er den Antrag schriftlich erhalten und abgelehnt habe. Die Haftstrafe werde nicht verkürzt.
P. Diddy war im Oktober 2025 zu 50 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Ein Gericht in New York hatte ihn wegen „Transport zur Ausübung von Prostitution“ schuldig gesprochen. Dabei ging es darum, dass Combs laut Urteil über Jahre hinweg Menschen über Staatsgrenzen hinweg brachte, um sie zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Von schwereren Vorwürfen wie Menschenhandel oder organisierter Kriminalität wurde er zwar freigesprochen – trotzdem fiel die Strafe mit über vier Jahren Haft und 500.000 Dollar Geldbuße hart aus.
Schon kurz nach dem Urteil soll Diddys Team im Hintergrund versucht haben, politische Kontakte zu nutzen, um eine Begnadigung zu erreichen – sogar obwohl er Trump früher öffentlich kritisiert hatte. Trump selbst bestätigte später: „Puff Daddy hat mich um eine Begnadigung gebeten.“ Jetzt ist klar: Daraus wird nichts.
Währenddessen kündigten Diddys Anwälte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Sie halten Teile des Verfahrens für verfassungswidrig und hoffen, die Haft doch noch zu kippen. Für den Moment aber gilt: P. Diddy bleibt hinter Gittern.
P. Diddy war im Oktober 2025 zu 50 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Ein Gericht in New York hatte ihn wegen „Transport zur Ausübung von Prostitution“ schuldig gesprochen. Dabei ging es darum, dass Combs laut Urteil über Jahre hinweg Menschen über Staatsgrenzen hinweg brachte, um sie zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Von schwereren Vorwürfen wie Menschenhandel oder organisierter Kriminalität wurde er zwar freigesprochen – trotzdem fiel die Strafe mit über vier Jahren Haft und 500.000 Dollar Geldbuße hart aus.
Schon kurz nach dem Urteil soll Diddys Team im Hintergrund versucht haben, politische Kontakte zu nutzen, um eine Begnadigung zu erreichen – sogar obwohl er Trump früher öffentlich kritisiert hatte. Trump selbst bestätigte später: „Puff Daddy hat mich um eine Begnadigung gebeten.“ Jetzt ist klar: Daraus wird nichts.
Währenddessen kündigten Diddys Anwälte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Sie halten Teile des Verfahrens für verfassungswidrig und hoffen, die Haft doch noch zu kippen. Für den Moment aber gilt: P. Diddy bleibt hinter Gittern.
Foto: Universal Music
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