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Oberallgäu: Abschussgenehmigung für einen Wolf

Oberallgäu: Abschussgenehmigung für einen Wolf
Die Behörden im Oberallgäu erlauben das vorbeugende Töten eines einzelnen Wolfes.
In einem ausgewiesenen Weidegebiet ist der Abschuss bis Ende Oktober möglich.
Diese Entscheidung wird von Älplern unterstützt, die ihre Herden bedroht sehen. Naturschützer kritisieren die Regelung als unrechtmäßig.
Der Landkreis will sie jährlich überprüfen und gegebenenfalls erneuern.