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Ober- und Ostallgäu: Wolf darf bis Montag geschossen werden

Ober- und Ostallgäu: Wolf darf bis Montag geschossen werden
Das Landratsamt Oberallgäu hat die Jagdgenehmigung für einen sogenannten auffälligen Wolf bis Montag verlängert.
Die Entscheidung folgt den Maßnahmen im benachbarten Ostallgäu, wo dieselbe Frist gilt, und in Absprache mit dem bayerischen Wirtschaftsministerium als oberste Jagdbehörde.
Ziel sei, weitere Schäden in der landwirtschaftlichen Tierhaltung zu verhindern. Das koordinierte Vorgehen solle die Effektivität der Maßnahmen erhöhen.