31.03.2026 - 14:05 Uhr
Neue Klage gegen Taylor Swift

Markenstreit um „Showgirl“
In der Entertainment-Welt sorgt aktuell ein Rechtsstreit für Aufsehen: Eine Tänzerin aus Las Vegas verklagt Popstar Taylor Swift wegen einer möglichen Markenverletzung rund um den Begriff „Showgirl“.
Die Künstlerin Maren Wade, bürgerlich Maren Flagg, hat über Jahre hinweg ihre Marke „Confessions of a Showgirl“ aufgebaut und bereits 2015 offiziell schützen lassen. Nun sieht sie ihr Konzept durch Swifts Projekt „The Life of a Showgirl“ bedroht. Laut Klage seien Struktur, Begriff und Wirkung beider Marken zu ähnlich – und könnten beim Publikum für Verwechslung sorgen.
Besonders brisant: Das US-Patentamt hatte Swifts Markenanmeldung bereits teilweise abgelehnt. Der Grund: eine zu große Nähe zu Wades bestehender Marke. Trotzdem soll Swifts Team den Begriff weiterhin im Zusammenhang mit Merchandising und Branding genutzt haben – ohne Zustimmung der Klägerin.
Ein weiterer Twist in der Story: In der Vergangenheit zeigte sich Wade auf Social Media sogar begeistert von Swifts „Showgirl“-Ära. Inzwischen argumentiert sie jedoch, dass der massive Erfolg des Popstars ihre eigene Marke überschattet und wirtschaftlich schwächt.
Eine endgültige Entscheidung steht noch aus, da das Markenverfahren aktuell pausiert ist. Klar ist aber: Dieser Fall könnte zeigen, wie wichtig Markenschutz im Musik- und Entertainment-Business ist – egal ob Weltstar oder unabhängige Künstlerin.
Die Künstlerin Maren Wade, bürgerlich Maren Flagg, hat über Jahre hinweg ihre Marke „Confessions of a Showgirl“ aufgebaut und bereits 2015 offiziell schützen lassen. Nun sieht sie ihr Konzept durch Swifts Projekt „The Life of a Showgirl“ bedroht. Laut Klage seien Struktur, Begriff und Wirkung beider Marken zu ähnlich – und könnten beim Publikum für Verwechslung sorgen.
Besonders brisant: Das US-Patentamt hatte Swifts Markenanmeldung bereits teilweise abgelehnt. Der Grund: eine zu große Nähe zu Wades bestehender Marke. Trotzdem soll Swifts Team den Begriff weiterhin im Zusammenhang mit Merchandising und Branding genutzt haben – ohne Zustimmung der Klägerin.
Ein weiterer Twist in der Story: In der Vergangenheit zeigte sich Wade auf Social Media sogar begeistert von Swifts „Showgirl“-Ära. Inzwischen argumentiert sie jedoch, dass der massive Erfolg des Popstars ihre eigene Marke überschattet und wirtschaftlich schwächt.
Eine endgültige Entscheidung steht noch aus, da das Markenverfahren aktuell pausiert ist. Klar ist aber: Dieser Fall könnte zeigen, wie wichtig Markenschutz im Musik- und Entertainment-Business ist – egal ob Weltstar oder unabhängige Künstlerin.
Foto: Warner Music Group
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