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Neue Biber-Allgemeinverfügung im Oberallgäu

Neue Biber-Allgemeinverfügung im Oberallgäu

Morgen tritt im Landkreis Oberallgäu die neue Biber-Allgemeinverfügung in Kraft:
Nach der vorübergehenden Aussetzung durch das Verwaltungsgericht Augsburg wurde sie mit geringfügigen Änderungen erneut erlassen. Sie ermöglicht schnelle Maßnahmen zur sogenannten Entnahme in einem 30-Meter-Bereich um Bundes-, Staats- und Kreisstraßen und an Bahnstrecken.
Landrätin Indra Baier-Müller betont, dass es nicht um die generelle Dezimierung der Tiere geht, sondern um den gezielten Schutz der öffentlichen Sicherheit.
Die hohe Biberpopulation hatte zuletzt vermehrt zu Schäden an Infrastruktureinrichtungen geführt.