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Netflix muss Abo-Kosten zurückzahlen: Urteil mit Signalwirkung auch für euch?

Netflix muss Abo-Kosten zurückzahlen: Urteil mit Signalwirkung auch für euch?
Preiserhöhungen unwirksam – 200 Euro für einen Nutzer zurück

Das Landgericht Köln hat entschieden: Netflix muss rund 200 Euro an einen Kunden zurückzahlen, weil mehrere Preiserhöhungen zwischen 2017 und 2022 unwirksam waren. Was steckt dahinter – und könnt auch ihr euer Geld zurückbekommen?

Worum geht's genau?

Netflix hatte den Preis für das Premium-Abo von 11,99 € auf 17,99 € erhöht – in drei Schritten. Dabei gab es Pop-up-Fenster, die die Nutzer:innen über die neue Preisstruktur informierten. Doch das Gericht sagt: Das reicht nicht.

Die wichtigsten Punkte:

  • Preiserhöhungen selbst sind nicht das Problem, sondern die Art der Zustimmung.
  • Laut Urteil wurden Nutzer:innen nicht aktiv genug um Erlaubnis gebeten.
  • Die Klausel in den AGB, die Netflix Preisanpassungen erlaubt, ist unwirksam.
  • Das Urteil betrifft die Zeit zwischen Dezember 2017 und Mai 2022.

Geld zurückholen – geht das auch für euch?

Ja – vielleicht! Die Chancen stehen laut Rechts-Expert:innen aktuell ziemlich gut. Wer in der Vergangenheit per Pop-up einer Preisänderung zugestimmt hat, könnte ebenfalls Anspruch auf Rückzahlung haben.

Aber Achtung: Verjährung ist ein Thema – in der Regel beträgt sie drei Jahre. Wer also betroffen ist, sollte sich jetzt informieren und handeln.

Was müsst ihr tun?

Eine Anwaltskanzlei hat bereits ein Musterschreiben veröffentlicht, mit dem ihr euer Geld zurückfordern könnt. Noch müsstet ihr allerdings selbst klagen, eine Sammelklage – wie bei Amazon – ist bisher nicht angekündigt, aber denkbar.

Und andere Anbieter wie Amazon?

Auch Amazon stand Anfang 2025 vor Gericht und musste Kunden Geld zurückgeben. Das Urteil gegen Netflix gilt daher als Signal für die gesamte Branche: Wer Preise erhöht, muss fair bleiben – und euch aktiv zustimmen lassen.

(Erstellt mit Hilfe von KI)