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Nach Tod eines Säuglings: Augsburger Landgericht schickt Mutter ins Gefängnis

Nach Tod eines Säuglings: Augsburger Landgericht schickt Mutter ins Gefängnis
Junge Mutter mit psychischer Störung muss ins Gefängnis, nachdem sie ihre kleine Tochter getötet hat.
Acht Jahre und drei Monate Gefängnis und Unterbringung in der Psychiatrie wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung: Das ist das Urteil des Augsburger Landgerichts gegen die 25 Jahre alte Frau, die ihre Tochter umgebracht hat. Es ist überzeugt, dass sie vor rund drei Jahren den neun Monate alten Säugling erstickte, nachdem sie ihm einen Schädelbruch zugefügt hatte. Laut einem Gutachten leidet sie an einer Borderline-Persönlichkeitsstörung. Ihr Anwalt kündigte an, Revision zu beantragen.