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Klimacamp Augsburg: Laut Gericht rechtmäßig, aber...

Klimacamp Augsburg: Laut Gericht rechtmäßig, aber...
Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nichts gegen den Dauerprotest - allerdings erstmal nur nichts gegen die ersten zehn Tage.
Weitere juristische Niederlage für die Stadt Augsburg in Sachen Klimacamp: Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München, die zweite Instanz, bewertet das Protest-Dauercampen auf städtischem Grund als erlaubte Demonstration. Allerdings bezieht sich dieser Rechtsstreit nur auf die ersten zehn Tage bis zum 10. Juli 2020. Da hatte die Stadt einen Verbotsbescheid erlassen, gegen den die Klimaaktivisten klagten. Also bedeutet die heutige Entscheidung nicht, dass monate- oder jahrelange stationär feste Demonstrationen grundsätzlich ok sind. Die Stadt kann sich jetzt noch an das Bundesverwaltungsgericht wenden.