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Geldstrafe für das qualvolle Töten einer Katze

Geldstrafe für das qualvolle Töten einer Katze
Gegen die Jägerin wurde Strafbefehl erlassen. Sie kann ihn ablehnen, dann kommt es zum Prozess.
Verwarnung für die Jägerin, die eine Hauskatze in einer Lebendfalle erschossen hat: Das Augsburger Amtsgericht erließ Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz mit 50 Tagessätzen Geldstrafe. Die Frau kann dagegen Einspruch einlegen. Im Dezember 2020 hatte sie in einem Wald bei Zusmarshausen im westlichen Landkreis Augsburg die gefangene Hauskatze mit Kopfschüssen getötet. Videoaufnahmen, die eine Tierschutzorganisation veröffentlichte, belegen, dass das Tier unnötig leiden musste, weil die ersten Schüsse nicht tödlich waren.