08.12.2021 - 06:00 Uhr
Erschießt Jens Spahn: Hate Speech im Internet kann einen Augsburger teuer zu stehen kommen

Hassreden und Anstiftungen zu Gewalttaten im Internet haben seit 2016 zugenommen. Das öffentliche Aufrufen zu Straftaten ist aber strafbar.
Wer dem Noch-Gesundheitsminister Jens Spahn den Tod an den Hals wünscht und das auch noch ganz offiziell macht, der muss dann aber auch mit den Konsequenzen leben. Am Augsburger Amtsgericht wird deshalb heute ein 28 Jahre alter Mann erwartet. Während einer auf Facebook übertragenen Live-Rede von Spahn soll er Hasskommentare öffentlich einsehbar geschrieben haben. Darin hat er angeblich zum Erschießen des CDU-Politikers aufgerufen. Das öffentliche Aufrufen zu Straftaten wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet.
Foto: Pixabay/Symbol
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