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Drei Jahre Jugendstrafe für Amokfahrt auf der B2 nördlich von Augsburg

Drei Jahre Jugendstrafe für Amokfahrt auf der B2 nördlich von Augsburg
Versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung, vorsätzlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Sachbeschädigung:
Das war die nächtliche Amokfahrt eines jungen Autofahrers im vergangenen Juni im nördlichen Landkreis Augsburg, urteilt das Landgericht. Es verhängte drei Jahre und zwei Monate Jugendstrafe plus fünf Jahre Führerscheinsperre.
Der 17-Jährige war absichtlich in falscher Richtung auf die B2 gefahren und mit einem Auto zusammengestoßen.
Dessen Fahrer wurde schwer verletzt.