06.03.2024 - 15:14 Uhr
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Augsburgs OB unbegründet

Die Regierung von Schwaben spricht Eva Weber vom Verdacht, befangen und nicht neutral zu sein, frei.
Augsburgs Oberbürgermeisterin Eva Weber befangen und nicht neutral? Das wurde ihr von zwei Bürgern mittels Dienstaufsichtsbeschwerde vorgeworfen. Sie störten sich daran, dass die OB vor einem Monat im städtischen Intranet zur Teilnahme an der großen Anti-Rechtsextremismus-Demo in der Innenstadt aufgerufen hatte. Zuständig für solche Fragen ist die Regierung von Schwaben. Als Rechtsaufsichtsbehörde stellt sie fest, dass die Vorwürfe nicht greifen. Weber habe ihre Neutralitätspflicht als Oberbürgermeisterin nicht verletzt. Auch sei keine Befangenheit feststellbar: Es gebe viele Fälle, in denen die Stadt für die Genehmigung zuständig ist und sich auch zu dem Vorhaben positionieren muss.
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