13.05.2026 - 08:32 Uhr
Beyoncé-Songs gestohlen: Haftstrafe für Dieb

Mann nach Diebstahl unveröffentlichter Beyoncé-Songs verurteilt
Nach dem Diebstahl unveröffentlichter Musik von US-Superstar Beyoncé ist in Atlanta ein Mann zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Zwei Jahre davon muss er im Gefängnis verbringen, der Rest der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann bekannte sich vor Gericht schuldig.
Der Vorfall ereignete sich im Juli 2025 in Atlanta im US-Bundesstaat Georgia. Damals wurde laut Polizei in einen Mietwagen eingebrochen, den Beyoncés Choreograph und eine Tänzerin gemietet hatten. Aus dem Auto wurden zwei Koffer gestohlen. Darin befanden sich unter anderem Laptops und USB-Sticks mit unveröffentlichten Songs sowie Songlisten für kommende Konzerte.
Der Täter wurde den Berichten zufolge im August festgenommen. Beyoncé war zu diesem Zeitpunkt mit ihrem Grammy-prämierten Album „Cowboy Carter“ auf Tour. In Atlanta standen vier Shows an – der Einbruch passierte nur zwei Tage vor dem ersten Konzert in der Stadt.
Der Vorfall ereignete sich im Juli 2025 in Atlanta im US-Bundesstaat Georgia. Damals wurde laut Polizei in einen Mietwagen eingebrochen, den Beyoncés Choreograph und eine Tänzerin gemietet hatten. Aus dem Auto wurden zwei Koffer gestohlen. Darin befanden sich unter anderem Laptops und USB-Sticks mit unveröffentlichten Songs sowie Songlisten für kommende Konzerte.
Der Täter wurde den Berichten zufolge im August festgenommen. Beyoncé war zu diesem Zeitpunkt mit ihrem Grammy-prämierten Album „Cowboy Carter“ auf Tour. In Atlanta standen vier Shows an – der Einbruch passierte nur zwei Tage vor dem ersten Konzert in der Stadt.
Foto: Sony Music Entertainment
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