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Bewährungsstrafen nach Gruppenvergewaltigung in Augsburg

Bewährungsstrafen nach Gruppenvergewaltigung in Augsburg
Die vier jungen Männer müssen nicht ins Gefängnis, weil sie alle Vorwürfe einräumen und sich am Täter-Opfer-Ausgleich beteiligen.
Keine Gefängnisstrafen nach der Gruppenvergewaltigung am Rande einer Gartenparty im vergangenen Sommer in Augsburg: Das Amtsgericht entschied auf ein Jahr und neun Monate bzw. zwei Jahre Jugendstrafe für die vier Angeklagten – auf Bewährung. Denn die 16- bis 18-Jährigen gaben alles zu, zahlten Schmerzensgeld in vierstelliger Höhe und sagten zu, alle Folgekosten zum Beispiel für eine Therapie zu übernehmen. Dem Opfer blieb es so erspart, vor Gericht aussagen zu müssen. Die 15-Jährige war so betrunken gemacht worden, dass sie sich nicht wehren konnte, als die Jungs über sie herfielen und auch noch Videos und Fotos machten.