20.08.2025 - 14:34 Uhr
Bewährungsstrafe: Tierquäler darf in Königsbrunn immer weitermachen

Bewährungsstrafe für einen Tierquäler:
Das Augsburger Amtsgericht entschied auf sechs Monate und 800 Euro Geldauflage für einen 61 Jahre alten Mann.
In Königsbrunn hatte er bis vergangenen November acht Enten in einer nicht abgedeckten Sperrholzkiste im Freigelände gehalten. Sie erlitten Gefiederschaden und Fußsohlenentzündung. Neun Masthähne sperrte er in einen Holzverschlag bei völliger Dunkelheit.
Der Mann war schon amtsbekannt. Er darf weiter Tiere halten.
Das Augsburger Amtsgericht entschied auf sechs Monate und 800 Euro Geldauflage für einen 61 Jahre alten Mann.
In Königsbrunn hatte er bis vergangenen November acht Enten in einer nicht abgedeckten Sperrholzkiste im Freigelände gehalten. Sie erlitten Gefiederschaden und Fußsohlenentzündung. Neun Masthähne sperrte er in einen Holzverschlag bei völliger Dunkelheit.
Der Mann war schon amtsbekannt. Er darf weiter Tiere halten.
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