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Bewährungsstrafe fürs Spionieren bei der Ex

Bewährungsstrafe fürs Spionieren bei der Ex
Kameras und Mikrofone in der Neusässer Wohnung der ehemaligen Partnerin: Mann muss nicht ins Gefängnis.
Den Alptraum in den eigenen vier Wänden hat eine Frau aus Neusäß erlebt: Sie wurde von ihrem ehemaligen Lebensgefährten ausspioniert. Das Augsburger Amtsgericht verurteilte den 64-Jährigen heute zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung samt 10.000 Euro Geldauflage zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung. Im Oktober 2020 war er bei ihr eingebrochen, um an den Wohnungs-Schlüssel zu kommen. Dann installierte er Mikrofone und Kameras. Ein halbes Jahr später flog er auf.