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Augsburg: weiter FFP2 in der Außengastro

Augsburg: weiter FFP2 in der Außengastro
Die Stadt schreibt ihre diesbezügliche Allgemeinverfügung fort.
Die Stadt Augsburg verlängert ihre Allgemeinverfügung in Sachen Außengastronomie um einen Monat: Mindestens bis 10. Februar heißt es also, dass auch in den Außenbereichen der Lokale FFP2-Maskenpflicht besteht – bis zum Sitzplatz: Da kann die Maske abgenommen werden. Dass sich die Gäste an die Regel halten, habe der Gastronom sicherzustellen, heißt es in der Verfügung.